Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 82/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Hinterbliebenenleistungen ; Tod als Folge eines Arbeitsunfalls ; Tatmotiv im privaten Bereich ; Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls; Wegeunfall als Arbeitsunfall; Versagung des Versicherungsschutzes
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Kein UV-Schutz für Überfall auf Versicherten aus privaten Motiven (Eifersuchtstat) - keine Tatbegünstigung durch Wegeverhältnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 29.11.2001 - S 6 U 195/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 82/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - persönliches Tatmotiv
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 82/02
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der der erkennende Senat folgt, kommt es vielmehr bei der Frage, ob ein Überfall auf dem Weg nach oder von der Arbeitsstätte als Arbeitsunfall (Wegeunfall) anzusehen ist, in der Regel auf die Beweggründe des Angreifers an (vgl. BSGE 17, 75, 77;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 50; BSG Urteil vom 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R m.w.N.; Urteil des Senats vom 26.09.2001 - L 17 U 45/01).Mit der Erwägung, dass hier die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Versicherten vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit dem Zurücklegen des versicherten Weges als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich in solchen Fällen die Versagung des Versicherungsschutzes (vgl. BSGE 17, 75, 77; BSG Urteil vom 30.06.1998, a.a.O.).
Die Umstände, unter denen der Weg von der Arbeit zurückzulegen gewesen ist, haben den Angriff auch nicht wesentlich im Sinne einer annähernd gleichwertigen Bedingung für den Eintritt des Erfolges (vgl. BSG Urteil vom 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R -) begünstigt.
- BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 82/02
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der der erkennende Senat folgt, kommt es vielmehr bei der Frage, ob ein Überfall auf dem Weg nach oder von der Arbeitsstätte als Arbeitsunfall (Wegeunfall) anzusehen ist, in der Regel auf die Beweggründe des Angreifers an (vgl. BSGE 17, 75, 77;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 50; BSG Urteil vom 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R m.w.N.; Urteil des Senats vom 26.09.2001 - L 17 U 45/01).Mit der Erwägung, dass hier die betriebsfremden Beziehungen zwischen Täter und Versicherten vorherrschen und den Zusammenhang des Überfalls mit dem Zurücklegen des versicherten Weges als rechtlich unwesentlich zurückdrängen, rechtfertigt sich in solchen Fällen die Versagung des Versicherungsschutzes (vgl. BSGE 17, 75, 77;… BSG Urteil vom 30.06.1998, a.a.O.).
- BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95
Unfallversicherungsschutz bei einem auf persönlichen Gründen beruhenden …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 82/02
In Fällen dieser Art kann allerdings gleichwohl Unfallversicherungsschutz gegeben sein, wenn besondere Verhältnisse bei der versicherten Tätigkeit oder des Weges (z.B. Dunkelheit, einsame Gegend) die Verübung der Gewalttat erst ermöglicht oder wesentlich begünstigt haben (…vgl. BSG, a.a.O.; BSG Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 19/95 - BSG Urteil vom 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R -). - BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R
Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 82/02
In Fällen dieser Art kann allerdings gleichwohl Unfallversicherungsschutz gegeben sein, wenn besondere Verhältnisse bei der versicherten Tätigkeit oder des Weges (z.B. Dunkelheit, einsame Gegend) die Verübung der Gewalttat erst ermöglicht oder wesentlich begünstigt haben (…vgl. BSG, a.a.O.; BSG Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 19/95 - BSG Urteil vom 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2015 - L 3 U 199/13 Mit dem Umstand, dass der Parkplatz nur spärlich beleuchtet war und der eigentliche Tatort im Dunkeln lag, war zudem schon deshalb kein von der üblichen Beschaffenheit von Wegen erhöhtes Gefahrenpotential verbunden, weil der Angriff zum Zeitpunkt des Schichtwechsels erfolgte und der Täter demzufolge von einem regen Verkehr auf dem Parkplatz vor dem H. -Werk ausgehen musste (vgl hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Juli 2003 - L 17 U 82/02, Rn 18 zitiert nach juris; Ricke, Die Morde des NSU: Arbeitsunfälle, NZS 2015, 572, 573 f).